NPD verboten - Ach nee doch nicht verboten - Sorry!

Spiegel.de und Zeit.de konnten nicht abwarten, bis das Urteil der Bundesrichter zum Verbotsantrag der Bundesländer der NPD vollständig verlesen war. Sie hielten die Verlesung der Antrag-Inhalte schon für das Urteil und vermeldeten jeweils in einer Eilmeldungen, das der Bundesgerichtshof die NPD verboten hätte. Etwas später ist ihnen der Fehler aufgefallen, die Eilmeldungen wurden korrigiert und die NPD galt wieder als erlaubt. Beide Redaktionen veröffentlichten entsprechende Entschuldigungen:

Nicht nachvollziehen kann ich die Begründung, warum die NPD erlaubst sein soll. Zum Einen sei bei der NPD eine Wesensverwandtschaft mit der NSDAP zu sehen, andererseits sei die Partei aber zur Zeit nicht in der Lage, ihre verfassungsfeindlichen Inhalte durchzusetzen, so berichtet zumindest Spiegel Online über die Begründung. Also nur weil der NPD Laden bald pleite ist und politisch praktisch irrelevant ist, bleibt er erlaubt?! Immerhin verwiesen die Richter auf andere Möglichkeiten, etwa den Entzug der staatlichen Parteienfinanzierung. 

Ein weiterer Punkt sei, das nun aus Sicht des Zweiten Senats klar, das das im Grundgesetz vorgesehene Parteiverbotsverfahren mit den Vorgaben der Europäischen Menschenrechtskonvention vereinbar sei. Somit könnten zukünftig weitere Verfahren gegen die NPD oder andere Parteien beantragt werden. So ganz sind die Rechten also nicht vom Haken. Einmal kann jederzeit nach einem erneuten erstarken der NPD ein drittes Verbotsverfahren beantragt werden, aber es können auch andere Parteien die eine Wesensverwandtschaft mit der NSDAP zeigen verklagt werden.

Nach dem Deutschlandtrend vom 5. Januar 2017 kann man da ganz gelassen abwarten, auch wenn die AfD bei 15 % und steigend notiert ist. Irgendwann hat die AfD das ganze rechtsradikale Potential mobilisiert, dann sind Bundestagswahlen und Frau Merkel ist wieder Bundeskanzlerin. Langweilig aber beruhigend.






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