Umweltbundesamt verlangt Lebensdauer-Kennzeichnung für IT Produkte

Mehr Einscheidungs-Autonomie für die Verbraucher?
Bild: Peter Benwar-Wagner
Auf der zweiten Konferenz "Wider die Verschwendung" in Berlin forderte das Umweltbundesamt laut einem Bericht der Computer-Zeitung c't das Hersteller von IT-Produkten künftig Angaben zu deren Lebensdauer machen. Diese Informationen sollten für Verbraucher verständlich und leicht zu finden sein, zum Beispiel auf zusätzlichen Etiketten, Verpackungs-Aufdrucken oder auf der Hersteller-Web-Site. Damit will das Umweltbundesamt laut c't den geplanten Verschleiß von Produkten eindämmen.
Die Grundlage zur Durchsetzung der Kennzeichnung könne die Ökodesign-Richtlinie der EU sein. Wann die neuen Vorschriften eingeführt werden ist noch offen, man wolle erst die Ergebnisse von Studien des Öko-Instituts abwarten, bevor Kriterien für die Kennzeichnung entwickelt werden.
Denkbar seien je nach Gerätetyp unterschiedliche Angaben wie zum Beispiel die Anzahl der Seiten, bei Druckern und Kopierern, oder die Anzahl der Waschgänge bei Waschmaschinen. Auch Informationen zur Reparierbarkeit eines Gerätes könnten für Verbraucher hilfreich bei der Kaufentscheidung sein.

Kommentar

Naja, bei einigen IT-Produkten gibt es schon freiwillige Kennzeichnungen. Mean time between failures bei Festplatten sagt dir zum Beispiel wie lange du das Teil im Dauerbetrieb einsetzen kannst, bevor es anfängt Daten zu verlieren. Diese Informationen wirst du weniger als Kaufkriterium benutzen, sondern bei der Planung der Sicherheit deiner Datenverarbeitung verwenden. Teilweise kannst du gar nicht auf diese Information verzichten.
Bei Konsumgütern würde ich drei Fälle unterscheiden:
  1. Die Information zur Lebensdauer war bisher ein Betriebsgeheimnis und nicht Gegenstand von Kartell-Absprachen. Wenn sie zukünftig am Markt bekannt ist, könnte das wie ein unausgesprochenes Kartell wirken, und die Produzenten könnten ihre Lebensdauer-Zyklen zu lasten der Kunden anpassen. Ein ähnliches Problem gibt es mit Online aktualisieren Benzinpreisen. Die Ölkonzerne benutzen diese Informationen um regional ihre Preispolitik zu optimieren.
  2. Die Information war bisher am Markt zwar bekannt aber es gab geheime Absprachen. Das ist mit Glühbirnen geschehen und harmonisierte einen Markt über Jahrzehnte, ohne dass es nennenswerte Fortschritte bei der Lebensdauer von Glühbirnen gegeben hätte. Obwohl Absprachen der Hersteller kartell-rechtlich verboten sind, wäre es naiv anzunehmen, es gäbe sie nicht. Das geplante Gesetz hätte keine Auswirkungen am Markt, da die Hersteller nach wie vor die Verfallszeiten derartiger Produkte designen würden.
  3. Die Informationen zu Lebensdauer des Produktes sind an einem heiß umkämpften Markt weder bekannt, noch existieren insgeheim Hersteller-Absprachen. Das ist die Situation für die das Gesetz gemacht ist. Die harte Konkurrenz am Markt erlaubt die Berechnung eines Preises pro Nutzungseinheit - ähnlich wie du heute schon die Kosten deiner Datenhaltung berechnen kannst, könntest du in Zukunft einen Waschautomaten wählen, der dir pro KG die günstigsten Reinigungskosten gemäß deines Reinigung-Volumens verursacht. Oder du könntest Umweltbewusst kalkulieren und Lebensdauer gegen Energieverbrauch verrechnen usw.

Fazit

Daumen hoch für das geplante Gesetz, vorausgesetzt die Kartell-Wächter erledigen ihren Job und unabhängige Technik-Journalisten berichten über Innovationen, die möglich wären, aber aus irgendwelchen Gründen nicht in Produkte umgesetzt werden.

Quelle

  • c't 2015, Heft 16, Seite 20


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